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for designMalte Schröder for designDo, 23.09.2010
Abgelegt in: Allgemein, Gute Arbeit

Auch Kirchen sind Teil des Rechtsstaates

Bedauerlich, dass deutsche RichterInnen unser Grundgesetz nicht beachten wollen und erst vom europäischen Menschengerichtshof gestoppt werden können: Endlich dürfen die Kirchen ihre ArbeitnehmerInnen nicht mehr entlassen, nur weil sie sich scheiden lassen. Damit dürften die Zeiten der umfassenden arbeitsrechtlichen Schutzlosigkeit der MitarbeiterInnen konfessioneller Einrichtungen der Vergangenheit angehören. Dass die bisherige Praxis menschenverachtend war, hätte auch deutschen Gerichten auffallen können. Aber auf diesem Auge war Justitia schon immer blind.

Die Kirchen sind nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Im erzieherischen, pflegerischen und sozialen Bereich beherrschen die Kirchen den Arbeitsmarkt. Und obwohl sie für ihre Dienste zu über 90% staatliche Gelder erhalten, konnten sie bisher zu 100% die Arbeitsmoral festlegen. Künftig müssen Gerichte zwischen dem Recht auf Privatheit, wie es Art 2 GG eigentlich vorbehaltlos allen Menschen garantiert, und dem Sonderrecht der Kirchen abwägen.
Der arbeitsrechtliche Sonderstatus schmiltzt – und das ist gut so. Noch besser wäre eine völlige Abschaffung desselben.

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