Kennzeichnungspflicht Nachtrag
Am 8 Juni hatten die NRW Jusos und die Jusos Mönchengladbach eine Veranstaltung zur Kennzeichnungspflicht der Polizei in NRW organisiert, worüber ich bereits berichtete. Immer wieder beschäftigte uns (alle beteiligten DiskutantInnen) dabei auch die Frage nach der Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen.
Heute wurde nun eine kleine Anfrage im Landtag beantwortet (hier das pdf), die sich mit der Thematik beschäftigt. Demnach sind 2010 1.434 Ermittlungsverfahren gegen PolizistInnen in NRW eingeleitet worden, letztlich gab es 17 Verurteilungen. 2011 sind es bisher 593 Ermittlungsverfahren.
Ich lass das mal so stehen, möchte aber meinen, dass es unseren Überlegungen zumindest nicht widerspricht.
Das sind in der Tat sehr interessante Zahlen. Vor allen Dingen, wenn man berücksichtigt, dass zwischen Körperverletzung im Amt (439 Einstellungen, nur 3 Verfahren, 1 Verurteilung durch Strafbefehl) und sonstigen KV-Delikten (insg. 42 Einstellungen, 2 Anklagen, 2 Verurteilungen wegen Fahrlässiger KV) differenziert wird. Daraus lässt sich schließen, dass die sonstigen Körperverletzungen nicht im Amt begangen wurden, diese aber – evtl. aufgrund der Zurechenbarkeit – ebenso häufig zu Verfahren führten, bzw. Anzeigen bei Körperverletzung im Amt um den Faktor 10 mal seltener zum Verfahren führten. Die übrigen Delikte muss ich mir in Ruhe mal angucken und auswerten.


Mi, 15.06.2011
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