Lebhafte Debatte zur Kennzeichnung
Soll die Polizei in NRW, hier speziell die Einsatzhundertschaften, im Einsatz eine Nummer tragen, die sie später intern identifizierbar macht? Soll es also in NRW eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei geben? Die NRW Jusos haben dazu eine Beschlusslage, die sagt: Ja eine anonyme Kennzeichnung schafft die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten der PolizistInnen und den Transparenzbedürfnissen der BürgerInnen. Diese Position wollten wir breit diskutieren und haben deshalb in Kooperation mit den Jusos Mönchengladbach am 8. Juni eine Veranstaltung zum Thema organisiert.
Unter Anwesenheit von knapp 40 Gästen und Medienvertretern aus Mönchengladbach und NRW gab es dann eine sehr interessante Diskussion mit:
- Hans-Willi Körfges, stellv. Landtagsfraktionsvorsitzender aus Mönchengladbach
- Arnold Plickert, stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) NRW
- Roy Hardin, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer JuristInnen (ASJ) NRW
- Nathalie Golla, Vorstand der NRW Jusos
- Moderation durch Robert Peters, Vorsitzender der Jusos Mönchengladbach
Zu Beginn machte ich mit Robert Peters kurz die Intention der Veranstaltung klar: Eine breite Diskussion der widerstrebenden Auffassungen und Klarheit darüber, ob sich die Fraktion der NRWSPD positiv mit dem Thema beschäftigen wird. Ebenso wurde klargemacht, dass es hier nicht um einen Generalverdacht der Polizei geht, sondern eben um die Abwägung der verschiedenen Rechte.
Nathalie Golla erläuterte die Position der Jusos über den Abend dann noch näher: Im Zuge der momentanen Bewegungen auf den Straßen der Republik muss den BürgerInnen die Möglichkeit gegeben werden sich zielgerichtet zu beschweren, wenn sie sich falsch von der Staatsgewalt behandelt fühlen. Eine Kennzeichnung sorgt dann dafür, dass der Fall in mehr Fällen als bisher überprüft werden kann, es schützt aber auch die Polizei davor generell mit Vorwürfen überzogen zu werden.
Arnold Plickert hingegen sieht die Rechte seiner KollegInnen übermässig beschnitten. Er hob hervor, dass die Position der GdP selbstverständlich ist, jedes mögliche Unrecht, auch bei der Polizei zu verfolgen, ihm aber keine aktuellen Fälle von Polizeigewalt in NRW bekannt seien und er die momentanen Möglichkeiten zur Nachverfolgung von Straftaten für ausreichend hält. Zudem bewertet er in Abwägung der Grundrechte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der PolizistInnen als höher.
Roy Hardin stellte klar, dass es keine Pflicht des Gesetzgebers gibt, eine Kennzeichnungspflicht zu erlassen, dass es aber möglich ist ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Nach der Veranstaltung kommentierte er die interessante Abwägung zwischen Grundrechten zusammenfassend so:
“Eine namentliche Kennzeichnung halte ich zwar für einen Eingriff des Gesetzgebers in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das allen Bürgerinnen und Bürgern und damit selbstverständlich auch Polizeibeamten zusteht. Dieser Eingriff ist aber keine Verletzung dieses Grundrechts, weil u. a. mit den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger abgewogen werden muss, die zu wahren sind, wenn sie an beispielsweise an öffentlichen Versammlungen teilnehmen. Diesen Unterschied habe ich in der Diskussion deutlich gemacht. Die Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Eingriffen in Grundrechte gehört zum juristischen Fachvokabular im Bereich des Verfassungsrechts.”
Hans-Willi Körfges stellte in der Diskussion die unterschiedlichen Überlegungen der Fraktion zum Thema dar und sagte zu, dass die Fraktion sich im Laufe des Jahres intensiver mit dem Thema befasst, unter anderem, indem sie sich vor Ort in Berlin über die dort eingeführten Kennzeichnungspflicht informiert. Es sei der Fraktion aber durchaus bewusst, dass ein erhöhtes Bedürfnis der BürgerInnen zur Transparenz bei Demonstrationen besteht und dies das Vertrauen in den Rechtsstaat erhöhen würde. So sieht er persönlich Chancen für eine Form der Kennzeichnung, wenn auch gewährleistet ist, dass die Polizei beispielsweise im privaten Bereich nicht bedrängt werden kann.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sehr fachlich diskutiert wurde und trotz verschiedener Meinungen – die auch bis zum Schluss nicht endgültig aufgelöst werden konnten – eine sehr kollegiale und respektvolle Stimmung herrschte.
[...] eine Veranstaltung zur Kennzeichnungspflicht der Polizei in NRW organisiert, worüber ich bereits berichtete. Immer wieder beschäftigte uns (alle beteiligten DiskutantInnen) dabei auch die Frage [...]


Sa, 11.06.2011
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