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Freigegeben ab 12! FSM und KJM kommen durch die Hintertür

Natürlich war es naiv zu glauben, dass das Scheitern der JMStV-Novelle im Dezember 2010 zur Folge hat, dass die Diskussion um Filter damit endgültig vom Tisch ist. Entsprechend haben wir bei den NRW Jusos bereits früh wieder begonnen uns in die Debatten dazu einzubringen und unsere Positionen zu vertreten. Ein Ergebnis dieser Arbeit werden wir als Antrag auf der kommenden Landeskonferenz in Aachen zur Diskussion stellen. Und natürlich lagen auch die BefürworterInnen und Lobbyisten von Filter-Lösungen nicht auf der faulen Haut. Deren Ergebnisse kann in diesen Tagen bewundern…Zunächst die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Per Pressemitteilung verkündete diese in der vergangenen Woche, dass sie erstmals eine positives Ergebnis der Prüfung eines Jugendschutzprogrammes vermelden könne. Wir erinnern uns, im vergangenen Jahr haben wir die Unsinnigkeit einer solchen Software auch immer damit kritisiert, dass es bis dato kein Programm gibt, dass die Prüfkriterien der KJM erfüllen könne. Offenbar hat man sich nun entschieden Fakten zu schaffen und das Programm JusProg (hinter dem u.a. Unternehmen wie Electronic Arts, Freenet, Beate Uhse und Bild.de stehen) positiv zu bewerten. Während die Prüfkritererien der KJM noch relativ transparent sind, ist leider nicht ersichtlich, wie genau das JusProg funktioniert. Aber: es nutzt eine Datenbank, mit Hilfe derer die aufgerufenen Seiten gefiltert werden (das klingt für mich nach einfachen Black- und Whitelists…). Um vor Überraschungen gefeiht zu sein, nutzt das Programm übrigens einen doppelten Boden, denn es gilt: “Grundsätzlich ist jedoch ein ausreichendes Maß an Jugendschutz nur möglich mit einer im Zweifelsfall etwas strengeren automatischen Einstufung der zu bewertenden Seiten.” Wie Alvar Freude von AK Zensur bereits kommentiert hat, ist das DIE Gelgenheit für die KJM die Mechanismen des JMStV durch die Hintertür einzuführen.

Heute nun stellt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ein Portal vor, mit dem WebseitenbetreiberInnen ihre Angebote klassifizieren können. Direkt auf der ersten Seite findet sich der für alle AnbieterInnen zentrale Hinweis: “Sobald die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein Jugendschutzprogramm anerkannt hat, welches die Kennzeichnungen ausliest, erfüllen Sie als Anbieter durch die zutreffende Alterskennzeichnung Ihres Angebots zur Auslesbarkeit durch ein Jugendschutzprogramm Ihre gesetzliche Verpflichtung nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 11 JMStV).”

Oder anders: Sobald das oben angesprochene Programm freigegeben ist und man mit Hilfe des Portals eine Klassifizierung in seine Seite eingebaut hat, kann man sich weitere Jugendschutzmaßnahmen sparen (wie z.B. Alterskontrolle durch Personalausweis oder Kreditkarte) und sein Angebot ohne weitere Hürden im Netz bereitstellen. Denn – unabhängig davon, ob NuterInnen das JusProg installiert haben – mit Hilfe der technisch auslesbaren Klassifikation und durch die Tatsache, dass es nun ein entsprechendes Programm gibt, das diese auslesen kann, sind alle gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Das was hier durch die Hintertür läuft und massiv zu kritisieren ist, sollte 2010 per JMStV-Novelle flächendeckend eingeführt werden.

So, soweit die Informationen, nun noch etwas erheiterndes: ich habe eben mal meine Webseite mit Hilfe des Portals bewerten lassen. Es handelt sich dabei um die Seite, auf der ich ab und an mal Links präsentiere, die aber ansonsten vor allem eine beruflich genutze Plattform für meine Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter ist. Ich habe das Label “FSM 12″ erhalten. Und das mit so hilfreichen wie genialen Fragen wie: “Enthält das zu bewertende Material Gewalt gegen Tiere oder dem Erscheinungsbild und der Gewaltreaktion nach Tieren gleichende Wesen?” Spannend ist auch, dass nur nach dem aktuellen Zustand des Angebots gefragt wird – ob sich das mal ändern könnte interessiert da niemanden, Internet ist ja wie Zeitung – nur anders ;-)

Lars kommentiert am Mo 15.08.2011 14:24:

Dann mach doch mal selbst Vorschläge, die brauchbar sind. Sich lustig machen und meckern kann jeder.

Martin Drechsler kommentiert am Mo 15.08.2011 14:24:

Vielen Dank für den fröhlichen, wenngleich nicht ganz fehlerfreien Artikel. Aber schön, dass Ihnen die Bewertung Ihrer Seite offenbar leicht von der Hand gegangen ist.

1) Der Mechanismus “Kennzeichnen einer Seite + anerkanntes Jugendschutzprogramm = Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen” hat nichts mit JMStV-Novell oder Hintertürchen zu tun sondern ist seit 2003 geltendes Recht. Aber das haben Akteure und Aktivisten ja seit geraumer Zeit teils verschwiegen, teils übersehen.
2) Natürlich wird nur nach dem “aktuellen Zustand des Angebots” gefragt – Anbieter können ja in der Regel nicht hellsehen. Dass die Altersbewertung aktuell sein muss und bei inhaltlichen (jugendschutzrechtlich relevanten) Änderungen der Seite selbstverständlich erneuert werden muss, überrascht eigentlich nicht. Es steht aber sicherheitshalber trotzdem in den FAQs (https://www.altersklassifizierung.de/faq/fsm-altersklassifizierungssystem).
3) Die Bezeichnung “FSK 12″ ist irritierend und deshalb natürlich nicht ganz richtig. Die FSK (www.spio.de) hat damit nämlich nichts zu tun.
4) Die Langbezeichnung der FSM ist ein bisschen anders als oben angegeben. ;)

Pascal Geißler kommentiert am Mo 15.08.2011 14:24:

@Lars: haben wir und entsprechende Anträge stellen wir u.a. auf der Landeskonferenz im September zur Diskussion
@Martin Drechsler:
ad 1) Richtig, das haben wir auch nie bestritten – die JMStV-Novelle hätte aber durch die Institutionalisierung diese Mechanismus durch von den Providern bereit gestellte Filter-Software eine fatale Breitenwirkung gehabt
ad 2) ich kritisiere auch nicht, dass nach dem aktuellen Zustand gefragt wird. Die Kritik daran ist, dass diese Wahrnehmung in keiner Weise die Realität des Internet abbildet. Ich kann und will schließlich nicht alle paar Stunden/Tage eine Neubewertung meiner Seite vornehmen…
ad 3) ok, aber die Analogie trägt ja dennoch (und ist vermutlich geläufiger als FSM 12)
ad 4) ok, es muss Diensteanbieter heißen
Fehler passieren im Eifer des Gefechts, ich korrigiere als beide fix.

Martin Drechsler kommentiert am Mo 15.08.2011 14:24:

Okay, ich hab aber immer noch nicht verstanden, was es mit der “fatalen Breitenwirkung” auf sich hat.
Was ist fatal, wenn sich Eltern aus freien Stücken dazu entscheiden, einen gut funktionierenden Filter einzusetzen, von dem sie (wegen der KJM-Anerkennung) wissen, dass er zumindest sinnvoller filtert als andere Produkte?
Und was ist fatal daran, dass Erwachsene zB Mediatheken endlich “internetgerecht” nutzen können und nicht bis zum späten Abend warten müssen, um sich einen FSK-16-Spielfilm anzuschauen? Das ist nämlich die einzige spürbare Auswirkung der ganzen Geschichte auf die Volljährigen unter uns. Dass die Pornoindustrie der Gewinner wäre, ist Humbug. Aber es taugt schön als Empörungsargument (“Jugendschutz geschwächt durch Jugendschutzprogramme”) – interessanterweise benutzt von denen, die sonst hinter jeder Ecke Zensur vermuten: Ja was denn nun, wird alles strenger oder geht das Abendland unter, weil alles liberaler (freizügiger) wird?

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