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Wofür wollen wir unsere Freiheiten aufgeben? – Ein Gastbeitrag von Hannes Papenberg

Während immer mehr Details über die NSU und ihren rechtsextremistischen Terror an die Öffentlichkeit kommen, wird das Bild das sich dort abzeichnet immer erbärmlicher und abstruser. Da kann eine kleine Gruppe von Leuten über 10 Jahre durch Deutschland reisen und dabei Bankraube, Bomben- und Brandanschläge und eine grässliche Serie von Morden verüben,
werden innerhalb der Szene anscheinend sogar in Liedern dafür gefeiert und die Polizei kommt ihnen erst auf die Spur, als sie sie nach einem erneuten Bankraub verfolgen, in die Ecke treiben und sich die wahrscheinlichen Haupttäter durch Selbstmord selbst aus der Verantwortung ziehen.

Unser gesamter Sicherheitsapparat von der Polizei über den Verfassungsschutz bis hin zu Staatsanwälten und Gerichten steht in dieser gesamten Situation äusserst schlecht dar, scheinen sie doch auf dem rechten Auge vollkommen blind gewesen zu sein. Da wurde über die gesamten letzten 10 Jahre verschiedene Formen des Terrors aufgebauscht und wir sollten immer mehr und weitergehende Einschränkungen in unseren Freiheiten und unserer Privatsphäre hinnehmen. Nacktscanner, PNR-Abkommen und vor allem die Vorratsdatenspeicherung sollten uns vor den religiös oder linksextremistisch motivierten Anschlägen retten und beschützen. Und während all dieser Zeit können diese Leute quasi ungestört ihren Verbrechen nachgehen.

Erinnert sei daran, das wir von 2008 bis 2010 die Vorratsdatenspeicherung hatten und dennoch sind die nun Festgenommenen
nicht einmal ansatzweise auf dem Radar der Polizei gewesen.

Nach solchen Taten wird von der Politik immer gefordert, das sie dafür sorgt, das sich so eine Serie nicht mehr wiederholen kann und in diesem Fall auch, das man gegen die rechte Ideologie kämpft. Nur was war denn die Reaktion der Politik darauf bisher? Die einzige Idee, die Innenminister Friedrich bisher hatte, war die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Diese Forderung ist so sinnvoll wie eine Bleiweste beim Schwimmen, sie wird aber dennoch verlässlich wie ein Uhrwerk bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit wieder auf den Tisch gebracht. Wie hätte die Vorratsdatenspeicherung in diesem Falle nützen sollen? Fangen wir damit an, das die Daten der VDS laut europäischer Richtlinie mindestens 6 Monate und maximal 3 Jahre gespeichert werden sollten. Alle Morde liegen jedoch (teils sehr viel) weiter zurück, wir hätten also aus
diesem Instrument keinerlei Daten für den relevanten Zeitraum beziehen können. Jedoch selbst wenn wir entsprechende Daten hätten, wäre der Nutzen äusserst gering.

Was hätte man aus den Daten der VDS im günstigsten Falle ziehen können?
Wenn wir den absolut naiven Fall annehmen, das bei allen Taten die Täter die selben waren und sie alle ein Handy dabei hatten und in diesen Handys eine auf den jeweiligen echten Namen des Täters registrierte SIM-Karte gesteckt hätte, hätte man maximal aussagen können, das sich die Täter im Umkreis von ca. 2km vom Sendemast in der nähe des Tatorts
aufgehalten hätten. Wie einige tausend andere Leute auch. Man hätte über den Abgleich der Daten von mehreren Tatorten evtl. die Anzahl reduzieren, vielleicht sogar auf die Täter exakt beschränken können. All das wäre jedoch nur im aller einfachsten Fall möglich gewesen. Bereits die Tatsache, das die Personen unter falschem Namen gelebt haben und zudem anscheinend Zugang zu gefälschten Ausweisdokumenten hatten, hätte diese Auswertung fast unmöglich gemacht. Hätten sie desweiteren über die Jahre unterschiedliche SIM-Karten (gleichbedeutend mit Handy-Nummern) verwendet, wäre ein entsprechendes Muster nicht mehr erkennbar.

All das setzt jedoch vorraus, das die Täter ein Handy dabei gehabt hätten. Wenn ich mich in die Situation hinein versetze und plane einen vorsätzlich begangenen Mord und ich weiss vor allen Dingen, das es in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung gibt, dann schalte ich mein Handy bereits weit vor der Tat aus und hinterlasse somit in den Vorratsdaten keinerlei Spuren. Und wir haben hier noch nicht einmal berührt, das der Aufenthalsort eines Handys keine Aussage über den Aufenthaltsort der auf die Handy-Nummer registrierten Person macht.
Es stellt sich die Frage, was die Vorratsdatenspeicherung leisten soll, bzw. was wir von der Polizei erwarten. Sollen sie die Täter von terroristischen Straftaten finden und mit eindeutigen Beweisen vor Gericht bringen oder sollen sie auch Prävention betreiben? Wie weiter oben beschrieben, wäre es weder möglich über die Vorratsdatenspeicherung die Täter zu finden, noch wären ihre Daten gerichtsfeste Beweise. Einzig wäre es möglich wenn man bereits einen Verdächtigen hat durch die VDS
den Verdacht zu erhärten und weitere Ermittlungen damit zu begründen. Gleichzeitig muss aber alleine für den Einblick in die Vorratsdaten ein entsprechender Anfangsverdacht da sein, welcher auch alle anderen Massnahmen legitimieren würde.

Wie aber würde Prävention aussehen? Man müsste ein Kommunikationsprofil erstellen, welches typisch ist für einen bestimmten Mördertyp und dann könnte man alle Daten auf dieses Profil abgleichen. Diese Vorgehensweise erzeugt zwei Probleme: 1. Was ist das typische Kommunikationsprofil eines spezifischen Mörders?
2. Es handelt sich hierbei um eine Rasterfahndung und diese hat sich bereits in der Vergangenheit als uneffektiv erwiesen und wurde ausserdem vom Verfassungsgericht als illegal erklärt. Wofür ist dann jedoch die Vorratsdatenspeicherung gut?

Eigentlich gibt es dafür nur eine Antwort und zwar das Abmahnen von Raubkopierern. Die Frage ist nur, ob man dafür das gesamte deutsche Volk unter Generalverdacht stellen und jede elektronische Kommunikation aufzeichnen muss. Oder würde es nicht reichen, das mein Internetprovider speichert, unter welcher IP-Adresse ich online war, statt auch alle Webseiten,
E-Mail-Server und Skype-Telefonate, die ich geführt habe. Geht man nochmal einen Schritt weiter: Wäre es nicht noch viel sinnvoller, das Künstler und Kulturschaffende ein Geschäftsmodell entwickeln, welches in der heutigen digitalen Welt funktioniert. Dann könnte man nicht nur auf Vorratsdatenspeicherung und Abmahnungen, sondern auch auf
Verwertungsgesellschaften und andere Mittelsmänner verzichten…

Werner kommentiert am Sa 10.12.2011 17:08:

Siehe
http://www.dubistterrorist.de

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