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In diesem Jahr wird das BAföG 40 Jahre alt. Unter der Kanzlerschaft von Willy Brandt trat 1971 das Gesetz in Kraft. Damals wurde das BAföG noch als Vollzuschuss gewährt. Seit dem gab es viele Änderungen. Das BAföG hat die soziale Selektion im Bildungssystem verringert, trotzdem besteht beim BAföG viel Entwicklungsbedarf. Eine soziale und gerechte Studienfinanzierung ist unabdingbar. Wir müssen die Hochschulen für alle zugänglich machen, denn Bildung ist Menschenrecht! Das BAföG hat an vielen Stellen Änderungsbedarf. Es gibt zum Beispiel keine Regelungen für den Übergang vom Bachelor zum Master.
Es ist nicht möglich ununterbrochene Förderung zwischen dem Bachelor und dem Master zu erhalten. Mit dem Monat, indem die letzten Bachelor-Prüfungsleistungen erbracht werden, endet der BAföG-Anspruch für den Bachelorstudiengang, unabhängig davon, wann man die Prüfungsergebnisse erhält. Die Übergangsregelung des § 15b Abs. 2 BAföG überbrückt genau einen Monat. Dieser Monat reicht natürlich NICHT aus, da bis zum Beginn des Masterstudiengangs meist mehrere Monate vergehen. In dieser Zeit liegen die Studierenden auf dem Trockenen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute früh alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Nun hat der Gesetzgeber bis zum 31. Mai 2013 Zeit, Neuregelungen zu schaffen. Bis dahin gelten Übergangsvorschriften.
Schon der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) kritisierte mehrfach die deutsche Sicherheitsverwahrung. Der Gerichtshof in Straßburg kritisierte vor allem die Aufhebung der Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre (nach altem Recht) und die nachträgliche Anordnung (während der Haft und nicht bei Verkündung des Urteils) der Sicherheitsverwahrung, da dies Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention seien. Der Präsident des BVerfG Voßkuhle verkündete, dass die Regelungen zur Sicherheitsverwahrung das Recht auf Freiheit verletzen. weiter…
Demokratie muss in allen Strukturen unserer Gesellschaft stattfinden. Die Juso-Hochschulgruppen kämpfen für demokratische Mitbestimmung in den hochschulpolitischen Gremien. Die Hochschulräte an den Universitäten sind mir ein besonderer Dorn im Auge. Sie sind nicht demokratisch gewählt, tagen hinter verschlossenen Türen und nehmen dem Senat, das ursprünglich höchste beschlussfassende Gremium der Unis, Kompetenzen. Studierende sind in diesem Gremium nicht vertreten. Dieses Vermächtnis der schwarz-gelben Regierung in NRW, wie auch andere Geschenke des Hochschulfreiheitsgesetzes, schränken die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden an der Gestaltung ihrer Hochschule extrem ein. Die Hochschulräte sind besetzt mit VertreterInnen aus der Wirtschaft und der jeweiligen Hochschule. In Münster sitzt zum Beispiel Thomas Middelhoff, der mitverantwortlich für das Scheiterns des Arcandor-Konzerns war.


Mo, 20.06.2011
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