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Kategorie „Gute Arbeit“

rente

Die Bundesbank schlägt in ihrem Monatsbericht vor, die „Rente mit 69“ einzuführen. Ein böses Thema, bei dem direkt alle Alarmglocken erschrillen. Aber gucken wir uns das Ganze mal etwas differenzierter an:

Um dem Problem der Rentenpolitik zu begegnen, sind die klassischen Stellschrauben wie Renteneintrittsalter, Beitragshöhe und Rentenhöhe nur bedingt sinnvoll.

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters bedeutet vor dem Hintergrund des tatsächlichen Renteneintrittsalters lediglich eine indirekte Rentenkürzung durch erhöhte Abschläge. Zudem lässt sich das Renteneintrittsalter nicht beliebig erhöhen. Hier sind berufspezifische und individuelle Regelungen notwendig. Der Ausbau der Berufsunfähigkeitsrente hin zu einem „normalen“ Einstieg in die Rente für Menschen, die z.B. einen körperlich anstrengenden Beruf ausgeübt haben, ist eine Möglichkeit den Renteneinstieg flexibler zu gestalten. Eine andere Möglichkeit stellen Altersteilzeitmodelle dar. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass dadurch Unternehmen nicht die Möglichkeit bekommen sich aus ihrer sozialen Verantwortung auf Kosten der Gemeinschaft zu verabschieden.

Eine Reduzierung der Rentenhöhe würde das Risiko der Altersarmut weiter erhöhen. Zwar sind heute insbesondere Familien von Armut bedroht und vergleichsweise selten Rentner, jedoch kann dies kein Argument sein, „kleine“ Renten weiter zu kürzen.

Es gilt also, die Einnahmeseite zu stärken. Eine stärkere Steuerfinanzierung ist wohl das beste Mittel, da so eine gerechtere Verteilung der Beitragslast erreicht werden kann. So werden bei der Finanzierung durch Beiträge höhere Einkommen im Vergleich zu einer Steuerfinanzierung durch die Beitragsbemessungsgrenze entlastet und geringe Einkommen durch einen fehlenden Freibetrag, wie bei der Einkommenssteuer, stärker belastet. Außerdem werden auf diese Weise Ansprüche auf Alterssicherung entkoppelt von einem vielmals gebrochenen Erwerbsverlauf. Derzeit mindern bereits kurze Phasen der Erwerbslosigkeit – oder Pausen zur Erziehung von Kindern – die Ansprüche gegen die Rentenkasse massiv. Mit einem stärker steuerfinanzierten System wäre dieses Problem aus der Welt geschafft.

Also sollte die generelle Umstellung des Systems und die Einführung einer hohen Grundrente im Sinne eines sozialdemokratischen Sozialstaatsmodells wie in Schweden (oder wie in der Schweiz oder den Niederlanden) die langfristigen Ziele der Rentenpolitik sein. Dies bedeutet den Ausbau des Dreisäulenmodells, bestehend aus einer dann steuerfinanzierten Grundrente, einer betrieblichen Rente mit solidarischer paritätischer Finanzierung sowie einer privaten individuellen Vorsorge. Dies ermöglicht eine maximale Flexibilität, um auf die verschiedensten beeinflussenden Komponenten bezüglich der Rentenfinanzierung reagieren zu können. Deshalb ist auch eine teilweise Entkopplung von der Erwerbsdauer anzustreben (-> Behebung: brüchige Erwerbsbiografien, Benachteiligung von Frauen).

Allerdings darf nicht der Fehler gemacht werden, während des Übergangszeitraums vom Solidargedanken und dem Generationenvertrag abzurücken. Zwar kann man erkennen, dass die Grundzüge der dargestellten Punkte auch ansatzweise aktuell Bestandteil der Rentenpolitik sind, aber trotzdem bleibt das „Thema Rente“ problematisch…

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ferienjobFerienzeit ist für viele SchülerInnen die Zeit der Zuverdienste. Mit Hilfe von Ferienjobs verdienen sich Jugendliche ein paar Euro, um davon in den Urlaub zu fahren, sich etwas großes Kaufen zu können oder um für den Führerschein zu sparen. Während es bei den meisten Jugendlichen kein Problem ist, sieht das bei Kindern aus Hartz-IV-Familien anders aus: Sie müssen im Zweifelsfall einen Großteil abgeben.

Die Ungerechtigkeit konkret: Jede/r darf im Jahr 7843 Euro steuerfrei verdienen – zumindest wenn man nicht aus einer Hartz-IV-Gemeinschaft kommt. Hier gelten andere Regeln: Bis zu 100 Euro im Monat ist der Zuverdienst frei, Einkommen aus Ferienjobs zwischen 100 und 800 Euro führen zum Abzug von 80 Prozent des Einkommens, zwischen 800 und 1.200 Euro müssen neunzig Prozent an das Amt gezahlt werden. Was darüber liegt wird komplett eingezogen. Beispiel: Wer im Ferienjob z.B. 600 Euro verdient darf nur 200 Euro behalten, wer 1.000 Euro verdient, dem bleiben nur noch 260 Euro.

Diese Regelung soll eigentlich sicherstellen, dass Langzeitarbeitslose nicht mit kleinen Nebenjobs plus Arbeitslosengeld II mehr Geld haben als Vollzeitbeschäftigte. Kinder gelten aber nicht als arbeitslos, sondern als bedürftig, dennoch gilt auch für sie auf Grund der “Bedarfsgemeinschaft” die gleichen Regeln.

Damit kommen neben den statistischen Ungerechtigkeiten (schlechterer Schulabschluss und schlechtere Aufstiegschancen) auch noch eine direkte Diskriminierung per Gesetz hinzu. Eine Tatsache, die wir nicht akzeptieren dürfen. Daher: Gleiches Geld für gleiche Arbeit! – auch bei Ferienjobs.

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